Sehr geehrtes Partnerunternehmen, wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass profine und profine eSolutions im Hintergrund agieren und daher nicht nach außen hin zu Ihren Kunden auftritt. Dies bedeutet zugleich, dass etwaige Datenschutzerklärungen der profine eSolutions keine unmittelbare Wirkung auf Ihre Kunden entfalten. Insofern Sie Daten von Ihren Kunden erheben und diese ggfs. in den profine eSolutions-Lösungen (wie bspw. Berater-Tool) eintragen, können sich für Sie nach außen hin folgende datenschutzrechtlichen Bedarfe ergeben:
Diese gesetzlich vorgegebene Pflicht dürfte Sie in jedem Fall treffen, unabhängig von der Benutzung unserer Lösungen. Sie stellt eine Informationspflicht gegenüber Ihren Kunden dar, sobald Sie deren personenbezogenen Daten verarbeiten.
Solche, die einen Rückschluss auf eine Person zulassen. Dies können sein:
Die Erstellung einer Datenschutzerklärung und Aushändigung dieser an Ihre Kunden vor Erhebung personenbezogener Daten. Hier müssen auch etwaige Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung enthalten sein. Beispielhaft könnte eine Information in Ihrer Datenschutzerklärung wie folgt sein:
Insofern Sie personenbezogene Daten in die profine eSolutions-Lösungen eintragen, bedarf es hierfür eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO mit uns. Wir stellen Ihnen einen entsprechenden zur Verfügung. Die DSGVO gestattet eine Datenverarbeitung zunächst nur im eigenen Unternehmen. Sobald Sie Daten nach außen geben – bspw. an einen Steuerberater, an eine Anwaltskanzlei, an einen Lieferanten, an Lösungsanbieter wie profine eSolutions – gelten diese als Dritte. Damit die Daten dorthin gegeben werden dürfen, bedarf es entweder einer Einwilligung durch den Betroffenen (= Kunden) oder bspw. eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Dieser sorgt dafür, dass der Dritte die Daten nur nach Ihren Vorgaben erhebt, sie nicht eigenständig darüber hinaus verarbeitet und dass Ihre Pflichten aus der DSGVO eingehalten werden. Grob gesagt wird der Auftragsverarbeiter damit zu einer „verlängerten Werkbank“ von Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument keine Rechtsberatung darstellt und wir keine Gewährleistung für dessen rechtliche Richtigkeit übernehmen können. Das Dokument ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Datenschutzspezialisten, sondern dient lediglich als Information.